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Kammerbeitrag, beA-Umlage und Sterbegeld
Der Kammerbeitrag ist bis zum 1. März eines jeden Jahres fällig (§ 14 der Geschäftsordnung) und beträgt z.Zt. 300,00 €.
Die beA-Umlage ist bis zum 01. März eines jeden Jahres fällig (§ 15 der Geschäftsordnung) und beträgt z.Zt. 74,00 €
Die Rechtsanwaltskammer des Saarlandes hat nach § 89 Abs. 2, Nr. 3 BRAO eine Sterbegeldordnung erlassen. Diese finden Sie in der Sterbegeldregelung.
Das Sterbegeld wird auf Antrag ausgezahlt und im Wege der Umlage von den Kammermitgliedern erhoben.
Erstzulassung
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