Datenschutz
Ab dem 25.05.2018 gilt die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) – auch für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder. Die Umsetzung der EU-DSGVO stellt die Kanzleien vor neue Herausforderungen. Um diesen Herausforderungen zu begegnen hat der Deutsche Anwaltverein (DAV) ein ausführliches Merkblatt, eine Mustererklärung für die Kanzlei-homepage, ein Hinweisblatt zur Erfüllung der Informationspflichten gegenüber den Mandanten sowie ein Muster für ein Verarbeitungsverzeichnis entwickelt. Auch die Bundesrechtsanwaltskammer hat Informationen zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung in Anwaltskanzleien veröffentlicht.
Downloads:
Auf der Homepage des Deutschen Anwaltvereins finden Sie unter https://anwaltverein.de/de/downloads/tipps-und-mustervertraege#panel-datenschutz-social-media folgende Merkblätter und Muster:
- DAV-Merkblatt: Umsetzung der EU-DSGVO in Anwaltskanzleien
- DAV-Mustererklärung für die Kanzleihomepage
- DAV-Hinweisblatt zur Erfüllung der Informationspflichten
- DAV-Muster für ein Verarbeitungsverzeichnis
Der DAV hat diese Dokumente ebenfalls im Anwaltsblatt Online veröffentlicht; die entsprechenden Publikationen finden Sie über folgenden Link: https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/anwaeltinnen-und-anwaelte/berufsrecht/dsgvo-jede-kanzlei-muss-handeln
Die Bundesrechtsanwaltskammer stellt folgende Dokumente zum Download bereit:
- BRAK-Checkliste zur EU-Datenschutzgrundverordnung
- BRAK-Erläuterungen zur Checkliste
- BRAK-FAQs zur Datenschutz-Grundverordnung (Stand: 12/2018)
- Überblick von RA. Michael Dreßler und RA. Jörg Mathis
- Aufsatz Prof. Dr. Armin Herb
Diese können auch direkt über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer unter https://www.brak.de/fuer-anwaelte/datenschutz abgerufen werden.