Anwaltssuche
Die Rechtsanwaltskammer ist ausschließlich bei der Benennung von Fachanwälten behilflich. Die Benennung ist unverbindlich und stellt keine Empfehlung dar; eine Haftung kann nicht übernommen werden. Die Rechtsanwaltskammer des Saarlandes erteilt selbst keinerlei Rechtsberatung. Diese Tätigkeit ist ausschließlich den Rechtsanwälten vorbehalten.
Wichtiger Hinweis:
Bitte geben Sie im nachfolgenden Formular nicht Ihren eigenen Namen an! Wenn Sie nach einem bestimmten Rechtsanwalt suchen, können Sie seinen Namen dort eingeben. Wenn Sie einen Fachanwalt für ein spezielles Rechtsgebiet suchen, währen Sie lediglich die gewünschte Fachanwaltschaft aus und lassen Sie die übrigen Felder frei.
Das Anwaltsregister ist nicht dazu bestimmt, Rechtssuchenden geeignete Rechtsanwälte zu vermitteln. Vielmehr soll es Auskunft darüber geben, ob eine Person als Rechtsanwalt zugelassen ist und wo der Kanzleisitz ist.
Sie können für Ihre Anwaltssuche auch folgende Webseiten nutzen:
Saarland - Suche nach speziellen Rechtsgebieten
Rechtsanwälte für bestimmte Rechtsgebiete wie z. B. Ausländerrecht, Betreuungsrecht, Reiserecht usw. finden Sie über die Anwaltssuche des Saarländischen Anwalt Vereins unter www.saaranwalt.de
Bundesweites amtliches Anwaltsverzeichnis (BRAV)
Zugelassene Rechtsanwälte in der gesamten Bundesrepublik Deutschland finden Sie im bundesweiten amtlichen Anwaltsverzeichnis unter www.rechtsanwaltsregister.org
Das BRAV enthält Mitgliedsdaten aller Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der 28 Kammern im Bundesgebiet. Es bietet Verbrauchern, Gerichten und Behörden eine einfache und unentgeltliche Suchfunktion.
Rechtsberatung im Ausland
Über die Webseite von Germany Trade & Invest finden Sie deutsche Rechtsanwälte im Ausland.
Eine EU-weite Suche nach einem Rechtsanwalt anhand des Namens, des Ortes, der gesprochenen Sprache, des Fachgebiets usw. finden Sie über das Europäische Justizportal.
Pflichtverteidiger
Die Rechtsanwaltskammer des Saarlandes stellt vierteljährlich eine Pflichtverteidiger-Liste zur Verfügung:
In diese Liste sind nur Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aufgenommen worden, die von sich aus mitgeteilt haben, dass sie zur Übernahme von Pflichtverteidigungen bereit sind.