Im Zeitraum vom 05. - 19. April 2024 finden im Bezirk der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes die Wahlen zum Kammervorstand statt. Am 30.6.2024 scheiden turnusgemäß 7 von 14 Vorstandsmitgliedern aus dem Vorstand aus, so dass sieben Mitglieder des Kammervorstandes, deren vierjährige Amtszeit am 1.7.2024 beginnen wird, neu zu wählen sind.
Die Vorstandswahl 2024 wird als Online-Wahl durchgeführt.
Die 1. Wahlbekanntmachung wurde am 09.02.2024 per beA an alle Kammermitglieder versandt (§ 4 Ziffer 2 der Wahlordnung).
Bitte beachten Sie, dass Wahlvorschläge in der Zeit vom 26. Februar 2024 bis 15. März 2024, 12.00 Uhr, beim Wahlausschuss (c/o Geschäftsstelle der RAK des Saarlandes, Am Schlossberg 5, 66 119 Saarbrücken) eingegangen sein müssen.
Die Wahlvorschläge werden wir mit der 2. Wahlbekanntmachung, die wir am 18.03.2024 per beA versenden werden, bekanntgeben.
Die Hinweise zur Durchführung der Wahl, die Zugangsdaten (Wähler-ID und Passwort) sowie die Informationen zur Nutzung des Online-Wahlportales werden Ihnen am 22.03.2024 über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zugehen.
Wählen können alle Kammermitglieder, die Stand 04.03.2024 Mitglieder der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes sind.
Die Wahlordnung finden Sie hier.
Die Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge ist am 15.03.2024, 12.00 Uhr, abgelaufen. Insgesamt sind 12 Wahlvorschläge eingegangen, die alle vom Wahlausschuss zugelassen wurden. Die Namen der Kandidaten haben wir in der 2. Wahlbekanntmachung, die am 18.03.2024 per beA an alle Kammermitglieder versandt wurde, bekanntgegeben.
Ab dem 03.04.2024 werden wir die Kandidaten auf dieser Seite vorstellen.
Hier finden Sie eine Selbstdarstellung der Kandidatinnen und Kandidaten:
Das Wahlergebnis wird wie folgt bekannt gegeben:
Anzahl Wahlberechtigter: 1.421
Anzahl abgegebener Stimmzettel: 272
Anzahl gültiger Stimmzettel: 272
Anzahl ungültiger Stimmzettel: 0
Wahlbeteiligung: 19,14 %
Verteilung der Stimmen:
Gewählt sind gemäß § 1 Abs. 7 der WahlO die Bewerberinnen und Bewerber, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen ($ 64 Abs. 1 S. 4 BRAO).
Damit sind die Bewerber
in den Vorstand der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes gewählt worden.
Hier finden Sie die Wahlbekanntmachungen für die Vorstandswahl 2024:
Erste Wahlbekanntmachung
Zweite Wahlbekanntmachung
Dritte Wahlbekanntmachung