Unsere Aufgaben
Die Rechtsanwaltskammer ist die Selbstverwaltungsorganisation des freien Berufs der Rechtsanwälte. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die sich alleine aus den Beiträgen der Mitglieder finanziert.
Mit seiner Zulassung wird ein Rechtsanwalt Mitglied in der für seinen Kanzleisitz zuständigen Rechtsanwaltskammer. Es gibt 28 Kammern im Bundesgebiet. Im Saarland 1.
Die Rechtsanwaltskammer des Saarlandes ist zuständig für die Rechtsanwälte des Oberlandesgerichtsbezirks Saarland. Dieser ist identisch mit den Landesgrenzen.
Die aktuelle Mitgliederzahl beträgt 1421 (Stand April 2024).
Im Bereich "Geschäftsstelle" finden Sie Ihre Ansprechpartner mit den jeweiligen Sachgebietszeichnungen, Telefon-Durchwahl und E-Mail-Adresse.
Zu den Aufgaben der Rechtsanwaltskammer gehört die berufsrechtliche Betreuung der Mitglieder (Anwaltsservice)
In eingeschränktem Umfang ist die Rechtsanwaltskammer auch für den Bürger zuständig (Bürgerservice)