Leistungen der Kammer für den Bürger
1. Benennung von Rechtsanwälten
Die Rechtsanwaltskammer ist bei der Benennung von Fachanwälten behilflich. Die Benennung ist unverbindlich und stellt keine Empfehlung dar; eine Haftung kann nicht übernommen werden. Die Rechtsanwaltskammer des Saarlandes erteilt selbst keinerlei Rechtsberatung. Diese Tätigkeit ist ausschließlich den Rechtsanwälten vorbehalten.
2. Schieds- und Schlichtungsstelle in Rechtsanwalts-Gebührenangelegenheiten.
Die Verordnung kann per Mausklick als PDF-Dokument aufgerufen werden.
3. Beschwerden gegen Rechtsanwälte
Wenn ein Rechtsanwalt gegen Berufspflichten verstoßen hat, können Bürger schriftlich bei der Kammer eine Beschwerde einreichen. Die Prüfung bezieht sich ausschließlich auf Verfehlungen. Für Schadensersatzansprüche ist die Rechtsanwaltskammer nicht zuständig. Diese Ansprüche können nur vor den ordentlichen Gerichten geltend gemacht werden.
4. Anwaltssuche
Unsere Suchdatenbank finden Sie unter Anwaltssuche.
Beachten Sie auch unsere Informationen in der Rubrik Pressedienst/Veröffentlichungen.
Ausbildung
Informationen zum Beruf der/des Rechtsanwaltsfachangestellten finden Sie unter Ausbildung. Die notwendigen Formulare stellen wir im Formularcenter für Sie bereit.
Anwaltssuche
Nutzen Sie unsere Suchfunktionen um den für Sie passenden Anwalt zu finden.