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Schieds- und Schlichtungsstelle

Die Schieds- und Schlichtungsstelle kann eingeschaltet werden bei Gebührenstreitigkeiten zwischen

  • Mitgliedern der Rechtsanwaltskammer und ihren Auftraggebern (Mandanten),
  • Mitgliedern der Kammer und Dritten (z.B. Rechtsschutzversicherungen usw.)

Die Verordnung können Sie hier einsehen. Bitte beachten Sie, dass das Schieds- und Schlichtungsverfahren nicht durchgeführt werden kann bei:

  • Anwaltsrechnungen, die aufgrund einer Honorarvereinbarung gestellt werden
  • Für gerichtlich angefallene Anwaltsgebühren (Prozeßgebühren)