Schieds- und Schlichtungsstelle
Die Schieds- und Schlichtungsstelle kann eingeschaltet werden bei Gebührenstreitigkeiten zwischen
- Mitgliedern der Rechtsanwaltskammer und ihren Auftraggebern (Mandanten),
- Mitgliedern der Kammer und Dritten (z.B. Rechtsschutzversicherungen usw.)
Die Verordnung können Sie hier einsehen. Bitte beachten Sie, dass das Schieds- und Schlichtungsverfahren nicht durchgeführt werden kann bei:
- Anwaltsrechnungen, die aufgrund einer Honorarvereinbarung gestellt werden
- Für gerichtlich angefallene Anwaltsgebühren (Prozeßgebühren)