Oktober 2018
Scheidung kein Kündigungsgrund
Der Europäische Gerichtshof hat ein für leitende Angestellte in kirchlichen Einrichtungen wichtiges Urteil gesprochen. Die Luxemburger Richter entschieden, dass die Kirche besondere ethische Anforderungen an das Verhalten ihrer Mitarbeiter nur dort stellen dürften, wo dies relevant für die Berufstätigkeit sei. Dies verneinte das Gericht im Fall eines Chefarztes, dem die katholische Kirche nach erneuter Heirat gekündigt hatte.
Facebook darf ein Account 30 Tage sperren, wenn dessen Nutzer einen sogenannten Hasskommentar verfasst. Das könne im Einzelfall auch dann gelten, wenn der Hasskommentar noch von dem Recht auf Meinungsäußerung gedeckt sei, so das Landgericht. Der Grund: Durch derartige negative Äußerungen würden andere Besucher enthielten sich andere Besucher ihrer freien Meinungsäußerung.
September 2018
Diebstahl auf Video aufgezeichnet: Mitarbeiter gefeuert
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat grundsätzlich keine Bedenken dagegen, dass ein Kioskbesitzer seinen Laden per Video überwacht und die Daten so lange abspeichert, bis diese zum Beispiel im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses benötigt werden. Ein Kioskbesitzer konnte eine Mitarbeiterin per Video des Diebstahls überführen und kündigen. Es muss sich dabei aber laut Bundesarbeitsgericht um eine offene Videoüberwachung handeln.
August 2018
Überschwemmtes Badezimmer - Eltern haften nicht
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Schadensersatzklage einer Wohngebäudeversicherung gegen die Eltern eines 3 1/2jährigen Kindes abgewiesen, das im Badezimmer eine Überschwemmung verursacht hatte. Begründung: Es würde die Entwicklung des Kindes stören, wenn die Eltern jeden Toilettengang kontrollierten. Deshalb hätten sie nicht fahrlässig gehandelt.
Keine gute Idee: Spontanurlaub auf Mallorca
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat die Kündigung einer Managerin bestätigt, die ohne Genehmigung einen einwöchigen Spontanurlaub auf Mallorca verbracht hatte. Die Mitarbeiterin hatte zuvor ein berufsbegleitendes Masterstudium erfolgreich abgeschlossen und die Reise von ihrem Vater geschenkt bekommen.
Juli 2018
Porsche gilt nur bis 1.000 km als Neuwagen
12.500,00 Euro kostete einen Porsche Macan Fahrer ein Verkehrsunfall, obwohl ein Fiat Fahrer 100 Prozent schuld hatte. Der Grund: Die Versicherung rechnete den Schaden nur auf Basis der Wiederbeschaffung eines gleichwertigen gebrauchten Fahrzeugs ab, obwohl der Porsche erst sechs Wochen zugelassen und nur 3.300 km gefahren worden war. Das Oberlandesgericht Hamm gab der Versicherung recht. Nach der Rechtsprechung gilt ein einmal zugelassenes Auto nur bis zu einer Laufleistung von maximal 1.000 km als Neuwagen.