Pressemitteilungen
Die Rechtsanwaltskammer des Saarlandes veröffentlicht regelmäßig wichtige Stellungnahmen und Hinweise zu aktuellen rechtlichen Themen.
Beachten Sie hier das umfassende Archiv von Pressemitteilungen und Veröffentlichungen.
2019
April
Urlaub während der Elternzeit gestrichen
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass der Arbeitgeber Urlaubsansprüche von Arbeitnehmern in Elternzeit um monatlich ein Zwölftel kürzen darf. Der Arbeitgeber muss dies dem Mitarbeiter aber ausdrücklich mitteilen, dass er von der Kürzung nach dem Bundeselternzeitgesetz Gebrauch machen will. Mit dieser Begründung wies das Gericht die Klage einer Assistentin der Geschäftsleitung ab, die während der Elternzeit insgesamt 89,5 Urlaubstage angesammelt hatte.
Blut ist doch nicht dicker als Wasser
Ist dem Wohl eines Kindes damit besser gedient, kann das Familiengericht seine Unterbringung bei professionellen Pflegeeltern statt bei aufnahmebereiten Verwandten anordnen. So hat das Oberlandesgericht Düsseldorf im Fall von zwei stark vernachlässigten Kindern entschieden. Weil sich zwei Tanten bisher nicht um sie gekümmert hatten, seien die Kinder besser in einer Profi-Pflegefamilie aufgehoben, befand das Gericht.
Januar
Hund darf bei Herrchen bleiben
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass ein Hund, der nach der Trennung eines Ehepaares zweieinhalb Jahre beim Ehemann gelebt hat, nicht von der weiter weg getrennt lebenden Frau herausverlangt werden kann. Begründung: Bei der Zuteilung müsse dem Umstand Rechnung getragen werden, dass es sich um ein Lebewesen handelt. Das gesetzgeberische Bekenntnis zum ethisch fundierten Tierschutz sei zu berücksichtigen. Das Gericht betonte, dass Hunde Beziehungen zu Menschen aufbauen und unter dem Verlust eines Menschen leiden könnten. Es sei daher darauf abzustellen, wer den Hund in der Vergangenheit überwiegend versorgt, gepflegt und beschäftigt hat, wer also die Hauptbezugsperson des Tieres sei.
Ein Arbeitsvertrag muss nicht schriftlich abgefasst sein
Ein Arbeitsvertrag kann nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein dadurch zustande kommen, dass der Arbeitnehmer seine Arbeit tatsächlich aufnimmt und der Arbeitgeber die Arbeit annimmt. Arbeitnehmer und Arbeitgeber erklären dadurch sinngemäß Angebot und Annahme des Arbeitsvertrages. Was das Gericht auch klarstellte: Ein tarifliches Schriftformgebot für den Abschluss eines Arbeitsvertrages führt in der Regel nicht zur Unwirksamkeit des durch tatsächliches Handeln zustande gekommenen Arbeitsvertrages.